Text: Irmgard Bayard
«Welche Wohnform passt? Was sind meine Möglichkeiten, wer hilft beim Umzug, was sind die Kosten?» Diesen Themen widmete sich Peider Nicolai, damals Geschäftsleiter des Alterszentrums Lindenhof in Langenthal, an einem von der Seniorebrügg Langenthal organisierten Anlass zum Thema Wohnen im Alter.
(Fortsetzung)
Zum Einstieg erklärte er Begriffe wie Alterspyramide, Wohnen zu Hause, Alterswohnungen und -siedlungen, Betreutes Wohnen bis hin zum institutionellen Wohnen im Alters- oder Pflegezentrum. «Die überwältigende Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer – fast 90 Prozent – möchte zu Hause gepflegt werden», so Nicolai. Das absolute Wunschmodell sei, von der Partnerin, dem Partner, Kindern oder durch eine private oder eine öffentliche Spitexorganisation betreut zu werden.» Jeder Zweite könne sich ein Wohnen plus oder Betreutes Wohnen vorstellen, für jeden Dritten sei die Pflege in einem Heim eine Option. «Bereits diese ersten Erkenntnisse zeigen, dass Einzelpersonenhaushalte aus diesem Muster rausfallen», erklärte der ehemalige Institutsleiter und Autor einer Expertise zum Thema «Leben, Wohnen, Betreuung und Pflege alternder Menschen in Sozialräumen der CH». Nachbarschaftshilfe werde dann umso wichtiger.
«Auch der Staat zählt darauf, dass sie möglichst lange zu Hause wohnen, reguliert er doch die Anzahl der Pflegeheimplätze. Aus Spargründen wurden die Grundwerte nach unten korrigiert», so Peider Nicolai. Waren im Jahr 2015 noch 15 Pflegeheimplätze pro Hundert Betagte mit Alter Ü 85 die Kennzahl, so sind es heute (Stand 2024) noch 12 Plätze. «Und da sind wir bereits bei einer wichtigen Erkenntnis: alles kostet, und es kostet viel Geld.» Als Beispiel nannte er das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, wo in Artikel 32, Absatz 1 festgelegt ist, dass der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit höchste Bedeutung zugemessen werde. «So kann ein Spitalaufenthalt plötzlich, nach Ausnutzung der festgelegten fixen Dauer innert Stunden enden, weil der Patient, die Patientin ab dann unrentabel wird.» Die Finanzierung wird sich ab 2028 allerdings ändern.
Neue Finanzierung in Sicht
Am 24. November 2024 hat die Stimmbevölkerung nämlich die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) mit 53,31 Prozent angenommen. Damit kann der Bundesrat die Gesetzesänderung in Kraft setzen. Dies wird in zwei Schritten geschehen.
Ab 1. Januar 2028 werden alle ambulanten und stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von Versicherern und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert. Ab 1. Januar 2032 werden auch die Pflegeleistungen nach dem neuen Verteilschlüssel finanziert. Die Versicherer übernehmen ab 2032 höchstens 73,1 Prozent der Kosten, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Die entsprechenden Verordnungsänderungen sollen 2026 respektive 2030 in die Vernehmlassung gehen.
Sich für den Entscheid Zeit nehmen
Peider Nicolai gab aber auch mögliche Wege und Handlungsanleitungen weiter. Die drei zentralen Fragestellungen seien die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Vorlieben, der finanzielle Aspekt und die Bedeutung sozialer Kontakte. Bei der richtigen Wohnform spiele zum Beispiel die Lage und Umgebung eine wichtige Rolle. Sein Fazit: Ein Umzug in ein neues Zuhause sollte ein wohlüberlegter Entscheid sein. Das heisst, sich dafür Zeit zu nehmen und Zeit lassen, um sich im Detail zu informieren und sich mit den persönlichen Wünschen und Möglichkeiten auseinanderzusetzen. «Überlassen sie diesen wichtigen Entscheid nicht Dritten, sondern nehmen sie es selbst an die Hand.»
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