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Mobilität im Alter II: Über Fahreignung und Fahrfähigkeit

Es gibt verschiedene Angebote für Fahrtest mit einem Fahrlehrer. (Foto erstellt mit KI.)
Es gibt verschiedene Angebote für Fahrtest mit einem Fahrlehrer. (Foto erstellt mit KI.)

Ab 75 Jahren müssen Autofahrer:innen einen Test absolvieren. Wir wollten vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern Antworten auf einige Fragen in diesem Zusammenhang erhalten. Vorab erhielten wir folgende Erklärung: Im Strassenverkehrsrecht wird zwischen Fahreignung und Fahrfähigkeit unterschieden. Die Fahreignung umfasst die grundsätzlichen und längerfristig bestehenden körperlichen und psychischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um ein Motorfahrzeug sicher zu führen. Die Fahrfähigkeit bezeichnet demgegenüber den momentanen Zustand einer Person. Sie kann beispielsweise durch Müdigkeit, Alkohol, Medikamente oder eine akute Erkrankung vorübergehend beeinträchtigt sein.

(Fortsetzung)

Auf unsere Fragen erhielten wir so detaillierte Antworten, dass wir sie hier nicht alle aufführen können. Beim Text handelt es sich also nur um Ausschnitte, die uns Simone Richner, Rechtsanwältin und Abteilungsleiterin beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt das Kantons Bern zukommen liess.

Als erstes wollten wir wissen, wie man selber überprüfen kann, ob man noch sicher Auto fährt. Dazu Simone Richner: «Die eigene Fahrkompetenz realistisch einzuschätzen, ist in jedem Alter wichtig. Hinweise auf Veränderungen können beispielsweise sein, dass Verkehrssituationen zunehmend als unübersichtlich empfunden werden, Entfernungen oder Geschwindigkeiten schwieriger einzuschätzen sind, das Fahren bei Dunkelheit mehr Mühe bereitet oder es wiederholt zu Unsicherheiten und kritischen Situationen kommt.»

Gemäss Simone Richner bietet die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) für eine erste Selbsteinschätzung einen Fahrsicherheits-Check an (siehe www.bfu.ch).

Eine Selbsteinschätzung habe allerdings Grenzen, so die Fachfrau. «Gerade Veränderungen, die sich über längere Zeit entwickeln, werden von der betroffenen Person nicht immer gleich wahrgenommen wie von ihrem Umfeld oder von einer Fachperson. Deshalb kann es sinnvoll sein, die eigene Fahrkompetenz zusätzlich von aussen beurteilen zu lassen, zum Beispiel mit einer freiwilligen Fahrberatung oder eine gemeinsame Fahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer.»

Alle zwei Jahre eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Die Regelung, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises sich ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen müssen, gilt schweizweit. Im Kanton Bern werden die betroffenen Personen vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt automatisch zur Untersuchung aufgeboten. Die Untersuchung wird von einer anerkannten Ärztin oder einem anerkannten Arzt der Stufe 1 durchgeführt. Eine entsprechende Fachperson kann über www.Medtraffic.ch gesucht werden. Die ärztliche Beurteilung kann ergeben, dass die Fahreignung gegeben ist, dass sie nur unter bestimmten Auflagen gegeben ist, dass weitere Abklärungen erforderlich sind oder dass die Fahreignung aus medizinischer Sicht nicht mehr gegeben ist.»

Wichtig sei, so Simone Richner, dass wer Zweifel an der eigenen Fahreignung oder Fahrfähigkeit habe, diese ernst nehme und fachlich abklären lasse. Zusammenfassend gelte: «Das Alter allein entscheidet nicht darüber, ob jemand noch sicher ein Motorfahrzeug führen kann. Massgebend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Fahreignung erfüllt sind. Neben einer kritischen Selbsteinschätzung können freiwillige Fahrberatungen und fachliche Fremdeinschätzungen helfen, Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Bestehen hingegen konkrete Zweifel an der Fahreignung, sind diese fachlich abzuklären.»

Verursachen ältere Menschen mehr Verkehrsunfälle?

Dazu möchte sich die kantonale Administrativbehörde nicht äussern. Sie bezieht sich auf die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Diese hält fest, dass sich Seniorinnen und Senioren im Strassenverkehr in verschiedener Hinsicht sicherheitsbewusst verhalten. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass ältere Menschen bei Verkehrsunfällen ein erhöhtes Risiko für schwere Verletzungen aufweisen. Gründe dafür liegen unter anderem in der mit zunehmendem Alter höheren körperlichen Verletzlichkeit. Zudem können alters- oder krankheitsbedingte Veränderungen der körperlichen oder kognitiven Leistungsfähigkeit das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinflussen.


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